Medizin
|
Neuregelung der
Tauchtauglichkeitsuntersuchung |
|
Durch den VDST Bundesverband erfolgte in diesem Jahr die
Übernahme der Empfehlung zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung der Gesellschaft für
Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM). Somit müssen Erwachsene bis zum 40.
Lebensjahr nur alle drei Jahre zur tauchsportärztlichen Untersuchung. Für das
Kindertauchen und Taucher die das 40. Lebensjahr überschritten haben gilt
weiter der jährliche Untersuchungszeitraum. Bei Tauchreisen im Ausland
verlangt der Reiseveranstalter oft ein ärztliches Zeugnis welches nicht älter
als ein Jahr ist. Diese Regel ist von der VDST Regel unabhängig und sollte
vor Reiseeintritt abgeklärt sein. Neu in den Versicherungsbedingungen (im
Kleingedruckten), bei Tauchunfällen ohne gültige Tauchtauglichkeit reduziert
sich die Versicherungsleistung um 50 %. Dr. med. Martin Frommhold Landesverbandsarzt LTV M-V 14.12.2009 |
|
Neue Empfehlungen zur
Herz-Lungen-Wiederbelebung |
|
Jeder hat es in seinem Erste-Hilfe-Kurs gelernt: die
Herz-Lungen-Wiederbelebung. Erinnern Sie sich noch an den Rhythmus zur so
genannten Reanimation? Hier gibt es die neuen Empfehlungen |
|
VDST-Hotline - Neuer Partner |
|
Ab dem 01.01.2008 hat der VDST für die
Auslandsreise-Krankenversicherung und für die Taucherhotline einen neuen
Partner. Der Versicherungsschutz wird nun innerhalb des
Versicherungsverbundes „Die Continentale“ durch die „EUROPA
Krankenversicherung AG“, Köln geboten. In die Taucherhotline ist der
langjährige Partner der Continentale, die „MD Medicus GmbH“ mit
Sitz in Ludwigshafen eingebunden. Bitte beachten Sie die neuen
Rufnummern: Hotline +49 1805 66 05 60 -
Alternativ +49 621-54901814 Bei
Tauchunfällen im Ausland entscheidet der Assisteur gemeinsam mit dem
verunglückten Taucher, dem VDST-Tauchmediziner und dem vor Ort behandelnden
Arzt über die erforderlichen Maßnahmen. |