Medizin


Neuregelung der Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Durch den VDST Bundesverband erfolgte in diesem Jahr die Übernahme der Empfehlung zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM). Somit müssen Erwachsene bis zum 40. Lebensjahr nur alle drei Jahre zur tauchsportärztlichen Untersuchung. Für das Kindertauchen und Taucher die das 40. Lebensjahr überschritten haben gilt weiter der jährliche Untersuchungszeitraum. Bei Tauchreisen im Ausland verlangt der Reiseveranstalter oft ein ärztliches Zeugnis welches nicht älter als ein Jahr ist. Diese Regel ist von der VDST Regel unabhängig und sollte vor Reiseeintritt abgeklärt sein. Neu in den Versicherungsbedingungen (im Kleingedruckten), bei Tauchunfällen ohne gültige Tauchtauglichkeit reduziert sich die Versicherungsleistung um 50 %.

 

Dr. med. Martin Frommhold

Landesverbandsarzt LTV M-V

14.12.2009

 

Neue Empfehlungen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung

Jeder hat es in seinem Erste-Hilfe-Kurs gelernt: die Herz-Lungen-Wiederbelebung. Erinnern Sie sich noch an den Rhythmus zur so genannten Reanimation?

 

Hier gibt es die neuen Empfehlungen

 

VDST-Hotline - Neuer Partner

Ab dem 01.01.2008 hat der VDST für die Auslandsreise-Krankenversicherung und für die Taucherhotline einen neuen Partner. Der Versicherungsschutz wird nun innerhalb des Versicherungsverbundes „Die Continentale“ durch die „EUROPA Krankenversicherung AG“, Köln geboten. In die Taucherhotline ist der langjährige Partner der Continentale, die „MD Medicus GmbH“ mit Sitz in Ludwigshafen eingebunden.

Bitte beachten Sie die neuen Rufnummern:

Hotline +49 1805 66 05 60 - Alternativ +49 621-54901814

Bei Tauchunfällen im Ausland entscheidet der Assisteur gemeinsam mit dem verunglückten Taucher, dem VDST-Tauchmediziner und dem vor Ort behandelnden Arzt über die erforderlichen Maßnahmen.
Hier die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen"
 des Tarifes AMC-VDST, gültig ab dem 01.01.2008 !